Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen
gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer
nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des
Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der
Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den
Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die
Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer
einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer
eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu
überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur
Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten
Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu
Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und
stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden
Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte des
Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält
sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur
Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die
Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach
Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als
gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung
weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen
sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei
E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft
durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach
Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im
Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt
nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der
Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr
seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB
unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet
sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang
mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung
Dritter
(1) Der Übersetzer ist
berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu
sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des
Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich
notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen
Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit
dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit
von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet
die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)
nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des
Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von
Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein
möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit
der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares
Recht
(1) Für den Auftrag und alle
sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner
beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische
Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und
Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen
dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies
gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: 01.04.2008